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5 Untergründe, 5 Dübel – so hält jede Schraube

Genauso wichtig wie das Mittel ist die Mechanik. Drahtbürsten, Stahlwolle oder Schrubber mit harten Borsten kratzen Fugen und Fliesen auf. Verwenden werden besser weiche Zahnbürsten, Nylonbürsten oder ein Mikrofasertuch. Nach dem Reinigen sollte die Fuge vollständig trocknen, bevor sie wieder belastet wird. Stehende Feuchtigkeit ist die Hauptursache dafür, dass Fugen schnell wieder verschmutzen oder schimmeln.

Wer empfindliche Oberflächen hat, testet jedes Hausmittel zuerst an einer unauffälligen Stelle. Ein kleiner Tropfen auf einer Fuge im Eck verrät nach wenigen Minuten, ob das Material reagiert. Bei hartnäckigem Schimmel hilft kein Hausmittel dauerhaft – dann muss die Fuge erneuert werden, statt sie immer wieder oberflächlich zu behandeln.

Ein bewährtes Hausmittel ist Natron in Kombination mit Wasser. Natron wirkt leicht abrasiv und alkalisch, löst Fett und Seifenreste und greift weder glasierte Fliesen noch Silikonfugen an. Für die Anwendung zwei bis drei Esslöffel Natron mit so viel Wasser verrühren, dass eine dickflüssige Paste entsteht. Diese Paste mit einer weichen Zahnbürste oder einem alten Pinsel in die Fuge einarbeiten und zehn bis fünfzehn Minuten einwirken lassen. Anschließend mit klarem Wasser gründlich abspülen, damit keine Rückstände zurückbleiben.

Unterm Strich: Nicht die Frist entscheidet allein, sondern der tatsächliche Zustand und die wirksame Klausel. Wer unsicher ist, sollte den Vertrag prüfen lassen, bevor er zur Farbrolle greift. Streichen ohne Not ist teuer und unnötig – nicht streichen trotz berechtigter Forderung kann ebenfalls teuer werden. Der sichere Weg ist Dokumentation: Fotos beim Einzug, Fotos beim Auszug, ein klares Protokoll. Damit lässt sich belegen, was wirklich nötig ist – und was nicht.

Nachdem die Ecke vorgestrichen ist, folgt sofort die Wandfläche mit der Rolle. Arbeiten Sie zügig, damit die vorgestrichene Ecke noch feucht ist, wenn die Rolle sie erreicht. Auf diese Weise verbinden sich beide Aufträge, ohne dass eine Trocknungskante entsteht. Rollen Sie die Farbe in Bahnen, die leicht über die Ecke hinausgehen, aber nicht gegen die angrenzende Wand drücken. Ein häufiger Fehler ist, die Rolle zu stark an die Ecke zu pressen: Dadurch wird Farbe seitlich herausgedrückt und läuft als Tropfen die Wand hinunter.

Ein weiterer Stolperstein: die Übergabe. Wer die Wohnung ohne Protokoll übergibt, hat später schlechte Karten. Das Übergabeprotokoll sollte den Zustand der Wände festhalten – mit genauer Beschreibung und Fotos. Unterschreibt man ein Protokoll, das Mängel auflistet, die es nicht gibt, wird es schwer, dagegen vorzugehen. Umgekehrt gilt: Wer die Wohnung gestrichen übergibt, sollte das im Protokoll vermerken lassen, damit keine Nachforderungen kommen.

Wann eine Renovierung tatsächlich fällig ist Typische Renovierungsklauseln nennen Fristen von drei, fünf oder sieben Jahren für verschiedene Räume. Solche Fristen sind nur wirksam, wenn sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Starre Fristen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Abnutzungsgrades sind oft unwirksam. Wer also beim Einzug einen Zustand dokumentiert hat, kann beim Auszug belegen, dass die Wände noch in Ordnung sind. Dann darf der Vermieter keine Neustreichung verlangen, auch wenn die Frist rechnerisch abgelaufen ist.

Praktisch bedeutet das: Beim Einzug Fotos machen, Datum und Zustand notieren, am besten mit Zeugen. Beim Auszug dieselben Stellen erneut fotografieren. Wenn die Wände nur leichte Gebrauchsspuren zeigen, reicht es, sie sauber zu hinterlassen. Bei deutlichen Flecken – etwa durch Nikotin oder Wasserschäden – ist Streichen sinnvoll, aber nur in dem Umfang, wie es der Vertrag vorsieht. Farbwahl: Meist ist ein neutraler, heller Ton gefordert. Wer eine kräftige Farbe gestrichen hat, muss sie vor dem Auszug wieder neutral überstreichen.

Bevor ein Dübel in der Wand verschwindet, lohnt ein Blick auf den Untergrund. Vollziegel, Kalksandstein, Porenbeton, Beton und Gipskarton verhalten sich völlig unterschiedlich. Ein Dübel, der im Ziegel hält, fällt im Gipskarton oft einfach heraus. Wer den falschen Typ erzwingt, riskiert Risse, ausgerissene Löcher oder eine Schraube, die mitsamt der Last auf dem Boden liegt.

Beim Auszug entscheidet nicht der Mietvertrag allein, sondern der Zustand der Wände im Vergleich zum Einzug. Grundsätzlich gilt: Wer die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss beim Auszug nicht streichen. Wer sie renoviert übernommen hat, muss nur dann streichen, wenn die vereinbarten Fristen abgelaufen sind und der Zustand tatsächlich abweicht. Entscheidend ist also, was schriftlich festgehalten wurde – und wie die Wände jetzt aussehen.

Zitronensäure nur dort, wo Kalk sitzt Bei Kalkablagerungen hilft Zitronensäure, aber sie ist nicht für jede Fuge geeignet. Auf kalkhaltigem Naturstein wie Marmor oder Travertin löst Säure die Oberfläche an und hinterlässt matte Flecken. Auch Silikonfugen können durch häufige Säurebehandlung spröde werden. Sicher ist Zitronensäure auf glasierten Keramikfliesen und in Zementfugen, die keinen empfindlichen Stein berühren. Dafür einen Teelöffel Zitronensäurepulver in einem halben Liter warmen Wasser auflösen, die Lösung auftragen, kurz einwirken lassen und sofort nachspülen.

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