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5 Regeln für Wände beim Auszug, die Streit vermeiden

Beim Auszug aus einer Mietwohnung entsteht selten Streit über die Küche oder das Bad, sondern fast immer über die Wände. Die zentrale Frage lautet: Muss gestrichen werden oder nicht? Die Antwort hängt nicht von Gefühlen ab, sondern von drei Dingen: was im Mietvertrag steht, wie die Wände tatsächlich aussehen und was in der Wohnung vertraglich vereinbart wurde. Wer diese drei Punkte prüft, bevor er zur Farbrolle greift, spart Geld, Zeit und Nerven.

So setzt man die Randfuge richtig

Wann tatsächlich gestrichen werden muss Gestrichen werden muss in der Regel dann, wenn die Wände über die normale Abnutzung hinaus beschädigt sind. Dazu zählen deutliche Farbunterschiede durch entfernte Möbel, Bohrlöcher in großer Zahl, Flecken von Wasser, Fett oder Nikotin sowie abgeplatzte Stellen. Auch ungewöhnliche, kräftige Farben, die nicht dem üblichen Wohnstandard entsprechen, können ein Zurückstreichen in einer neutralen Farbe erforderlich machen, wenn der Vertrag oder die Hausordnung dies vorsieht. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Scheuerstellen oder matte Stellen sind dagegen kein Grund für eine Pflichtrenovierung.

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme des Deckenaufbaus. Altbauten haben häufig Holzbalkendecken mit Einschub, seltener Massivdecken mit historischem Estrich. Beide reagieren völlig unterschiedlich auf Trittschall. Bei Holzbalkendecken zählt die Masse der Schüttung zwischen den Balken, die Auflagerung der Balken in den Wänden und die Frage, ob eine durchgehende Decke ohne Trennfuge existiert. Bei Massivdecken ist entscheidend, ob ein schwimmender Estrich vorhanden ist und ob dieser noch intakt ist. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, welche Dämmung überhaupt wirken kann.

Ein Spiegel in der Küche oder im Gäste-WC wirkt oft kleiner, als er ist, sobald er an der Wand hängt. Wer ihn direkt auf Fliesen kleben will, spart sich Bohrlöcher im empfindlichen Material – aber nur, wenn der Untergrund stimmt. Fliesen sind glatt, dicht und häufig leicht fettig. Genau das entscheidet darüber, ob der Spiegel nach zwei Jahren noch gerade sitzt oder eines Morgens auf der Arbeitsplatte liegt.

Praktisch geht man so vor: Zuerst wird die Wohnung Raum für Raum begutachtet, am besten bei Tageslicht. Danach werden alle Auffälligkeiten fotografiert und notiert. Anschließend wird geprüft, ob der Mietvertrag eine wirksame Regelung enthält. Erst dann wird entschieden, welche Wände gestrichen werden. Beim Streichen selbst sollte man auf eine deckende, gut haftende Farbe achten und darauf, dass der Farbton zum vorhandenen Untergrund passt. Wer nur ausbessert, sollte die gleiche Farbe und Qualität verwenden, sonst entstehen sichtbare Flecken, die schlimmer aussehen als der ursprüngliche Schaden.

Konkret gilt: Neu verputzte, gespachtelte oder stark saugende Wände brauchen eine Grundierung. Das erkennt man mit einem einfachen Test: Ein paar Tropfen Wasser auf die Wand geben. Zieht die Wand das Wasser innerhalb weniger Sekunden ein, ist sie saugfähig und muss grundiert werden. Bleibt das Wasser stehen, ist der Untergrund gesättigt oder versiegelt – dann ist keine Grundierung nötig, aber möglicherweise ein Haftgrund. Kreidet die Wand beim Darüberstreichen mit der Hand ab, muss zuerst die lose Schicht entfernt werden.

Ein häufiger Fehler ist, aus Angst vor Diskussionen die gesamte Wohnung zu streichen, obwohl das gar nicht nötig wäre. Wer alle Räume in einem hellen Ton überarbeitet, obwohl nur ein Zimmer fleckig ist, investiert unnötig. Ebenso problematisch ist das Gegenteil: fleckige Wände einfach zu überlassen und zu hoffen, dass es niemandem auffällt. Bei der Übergabe wird genau hingesehen, und ein Mangel, der dokumentiert wird, kann später teuer werden. Der Mittelweg lautet, nur die betroffenen Flächen fachgerecht auszubessern und den Rest unangetastet zu lassen.

Zuerst muss die Art des Fehlers bestimmt werden. Eine Farbnase entsteht, wenn zu viel Farbe auf einmal aufgetragen wurde und sie nach unten läuft. Ein Läufer ist eine breitere Spur, meist durch eine undichte Rolle oder zu starkes Drücken verursacht. Beide Fehler lassen sich mit einem scharfen Spachtel oder einer Klinge vorsichtig abschaben, solange die Farbe noch weich ist. Ist sie bereits hart, hilft nur noch Schleifpapier mit mittlerer Körnung, etwa 120 bis 180. Dabei immer in Richtung der Wandstruktur arbeiten, nicht kreuz und quer.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt. Gestrichen wird vor der Übergabe, nicht danach. Wer erst nach der Schlüsselübergabe streicht, hat keinen Zugang mehr und riskiert, dass die Wohnung als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben gilt. Bei der Übergabe sollte ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Wände festgehalten wird. Wer sich unsicher ist, ob gestrichen werden muss, kann das Protokoll mit dem Hinweis versehen, dass über die Renovierungspflicht noch entschieden wird. Das verhindert, dass später Behauptungen im Raum stehen, die sich nicht mehr klären lassen.

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